Produktbausteine Haushaltversicherung smile.home

Versicherte Deckungen Leistungsumfang unserer Haushaltversicherung
Es gelten die vertragsrelevanten Bedingungen von smile.direct versicherungen.  Standard  Wahlmöglichkeiten

Hausratdeckung
Feuerschäden Brand, Rauch, Blitz, Explosion, Implosion, abstürzende und notlandende Luft- und Raumfahrzeuge
Sengschäden und Schäden durch Nutzfeuer
Elementarereignisse Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawine, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch
Wasserschäden Flüssigkeiten aus Leitungen, Einrichtungen, Anlagen, Aquarien, Zierbrunnen, Wasserbetten, Heizung- und Tankanlagen. Grund-, Regen-, Schnee- und Schmelzwasser, Rückstau in der Kanalisation
Beraubung Diebstahl mit Androhung und Anwendung von Gewalt
Einbruchdiebstahl Gewaltsames Eindringen in Gebäude, Raum oder Behältnis. Oder Aufschliessen mit Schlüsseln oder Codes, die durch Beraubung angeeignet wurden.
Einfacher Diebstahl Taschen- und Trickdiebstähle
Gebäudebeschädigungen infolge Diebstahlschäden  
Vandalismus im Inneren des Gebäudes Ohne Diebstahlschaden
Mobiliarglasbruch Inkl. Platten aus Natur- und Kunststeinen
Gebäudeglasbruch Inkl. Kochflächen aus Glaskeramik und Steinabdeckung in Küche und Bad
Bruch an Lavabos, Spültrögen, Klosetts und Bidets Inkl. Montagekosten sowie Zubehör und Armaturen
Tiefkühlgut Verderb infolge Stromausfall
Versicherte Kosten im Zusammenhang mit einem versicher- ten Feuer-, Elementar-, Wasser-, Diebstahl- oder Glasschaden
  • Lebenshaltungskosten und Mietzinsverlust
  • Räumungs- und Entsorgungskosten
  • Notverglasung, Nottüren und -schlösser
  • Schlossänderungskosten
  • Wiederbeschaffung von Ausweisen und Dokumenten

Hausratleistungen
Hausrat zuhause (Eigentum, geleast und gemietet) Hausratversicherungssumme gemäss Police
  • Sengschäden bis CHF 2’000
Hausrat auswärts (Eigentum, geleast und gemietet) auf der ganzen Welt während 2 Jahren CHF 20’000 (ohne einfacher Diebstahl)
Erhöhung der Aussensumme bis CHF 99’000 möglich
Erhöhung Diebstahl auswärts wählbar bis
CHF 30’000
Garten und Schreberhäuschen (samt Inhalt in derselben politischen Gemeinde) Hausratversicherungssumme gemäss Police
Hausrat in separaten Räumen (wie Garagen, Einstellhallen, und Bastelräumen in derselben politischen Gemeinde) Hausratversicherungssumme gemäss Police
Schmuck- und Wertsachen Hausratversicherungssumme gemäss Police. Leistungs- begrenzung bei einfachem Diebstahl zuhause und Einbruch ohne Wandtresor oder Kassenschrank bis CHF 20’000
Erhöhung für Schmuck- und Wertsachen bis CHF 99’000 möglich
Geldwerte CHF 5’000 (ohne Geldwerte von Gästen)
Gästeeffekten sowie Berufskleider und -utensilien (von Arbeitnehmern) CHF 5’000 (ohne Geldwerte)
Erhöhung bis CHF 20’000 möglich
Obhut (anvertraute Sachen) CHF 5’000
Tiefkühlgut CHF 2’000
Erhöhung bis CHF 10’000 möglich
Kosten CHF 5’000
Erhöhung bis CHF 99’000 möglich
Selbstbehalte
  • Elementarschäden: richtet sich nach der Elementarschadenverordnung
  • Diebstahlschäden: CHF 200, CHF 500 oder
    CHF 1’000 wählbar
Unterversicherung Auf die Anwendung der Unterversicherung in der Entschädigungsermittlung wird verzichtet

Privathaftpflicht
Privatperson

Die Versicherung gilt je nach Vereinbarung für eine Einzelperson oder für eine Familie. Fremde Personen können mit namentlicher Erwähnung in die Police eingeschlossen werden.
Als Familie gelten die folgenden Personen, solange sie mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben, oder als Wochenaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren:

  • Ehegatte, Lebenspartner und unmündige Personen (inkl. Stief- und Enkelkinder)
  • Mündige, ledige, nicht erwerbstätige Kinder (inkl. Lehrlinge und Werkstudenten)
  • Eltern des Versicherungsnehmers oder des nicht mit dem Versicherungsnehmer verheirateten Lebenspartners

Die Versicherungssumme richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung und kann CHF 3’000’000 oder CHF 5’000’000 betragen.

Die Versicherung gilt für gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen die versicherten Personen aus Sach- und Personenschäden und beinhaltet:

  •  Befriedigung berechtigter Ansprüche
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
  • Schadenverhütungskosten

Die Selbstbehalte betragen für:

  • Sachschäden gemäss Vereinbarung CHF 0, CHF 100, CHF 200 oder CHF 500
  • Mieterschäden pauschal CHF 300 (bei Wohnungsabgabe)
  • Obhutschäden CHF 200
Familienhaupt
Drittpersonen als vorübergehendes Familienhaupt  
Arbeitgeber von privatem Dienstpersonal
Selbständigerwerbender bis zu einem Jahresbruttogehalt von CHF 12’000
Gebäudeeigentümer von selbstbewohnten Objekten mit maximal 3 Wohnungen und ohne Geschäftsräume
Stockwerkeigentümer von selbstbewohnten Wohnungen
Grundstückeigentümer von unbebauten Grundstücken bis 1’000m2
Bauherr von Um- und Erweitungsbauten bis zu einer Bausumme von CHF 100’000  
Mieter von selbstbewohnten Gebäuden und Räumlichkeiten
Mieter von Hotelzimmern, Mobilheimen, nicht immatrikulierten Wohnwagen, Ferienwohnungen und -häusern
Amateursportler
Angehöriger von Armee, Zivilschutz, Samariter- und Wehrdiensten
Waffenbesitzer
Tierhalter
Drittpersonen als vorübergehende Tierhalter
Halter und Benützer von Fahr- und Motorfahrrädern
Benützer fremder Motorfahrzeuge
Benützen von Wasser- und Luftfahrzeugen
Obhutsschäden
Haupt- und nebenberufliche Tätigkeiten als Lehrer, Sportlehrer, Skilehrer und/oder Bergführer Die Eigenschaften sind für namentlich erwähnte Personen zu vereinbaren
Jäger, Jagdpächter, Jagdgast, Jagdaufseher, Jagdleiter oder Teilnehmer an jagdsportlichen Veranstaltungen Die Eigenschaften sind für namentlich erwähnte Personen zu vereinbaren
Schäden an fremden, geliehenen, gemieteten, vorübergehend gehaltenen oder im Auftrag gerittenen Pferden Die Eigenschaften sind für namentlich erwähnte Personen zu vereinbaren Selbstbehalt: 10% des Schadens, mindestens CHF 300
Schäden an fremden Motorfahrzeugen (eingelöst in CH/EU) Diese Zusatzdeckung gilt je nach Vereinbarung für eine Einzel- oder Familienversicherung Selbstbehalt: 10% des Schadens, mindestens CHF 500
Grobfahrlässigkeitsschutz Bei Einschluss wird auf Kürzung infolge Grobfahrlässigkeit verzichtet

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