| Privathaftpflicht |
| Privatperson |
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Die Versicherung gilt je nach Vereinbarung für eine Einzelperson oder für eine Familie. Fremde Personen können mit namentlicher Erwähnung in die Police eingeschlossen werden.
Als Familie gelten die folgenden Personen, solange sie mit dem Versicherungsnehmer in Hausgemeinschaft leben, oder als Wochenaufenthalter regelmässig in den Haushalt zurückkehren:
- Ehegatte, Lebenspartner und unmündige Personen (inkl. Stief- und Enkelkinder)
- Mündige, ledige, nicht erwerbstätige Kinder (inkl. Lehrlinge und Werkstudenten)
- Eltern des Versicherungsnehmers oder des nicht mit dem Versicherungsnehmer verheirateten Lebenspartners
Die Versicherungssumme richtet sich nach der getroffenen Vereinbarung und kann CHF 3’000’000 oder CHF 5’000’000 betragen.
Die Versicherung gilt für gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen die versicherten Personen aus Sach- und Personenschäden und beinhaltet:
- Befriedigung berechtigter Ansprüche
- Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche
- Schadenverhütungskosten
Die Selbstbehalte betragen für:
- Sachschäden gemäss Vereinbarung CHF 0, CHF 100, CHF 200 oder CHF 500
- Mieterschäden pauschal CHF 300 (bei Wohnungsabgabe)
- Obhutschäden CHF 200
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| Familienhaupt |
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| Drittpersonen als vorübergehendes Familienhaupt |
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| Arbeitgeber von privatem Dienstpersonal |
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| Selbständigerwerbender bis zu einem Jahresbruttogehalt von CHF 12’000 |
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| Gebäudeeigentümer von selbstbewohnten Objekten mit maximal 3 Wohnungen und ohne Geschäftsräume |
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| Stockwerkeigentümer von selbstbewohnten Wohnungen |
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| Grundstückeigentümer von unbebauten Grundstücken bis 1’000m2 |
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| Bauherr von Um- und Erweitungsbauten bis zu einer Bausumme von CHF 100’000 |
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| Mieter von selbstbewohnten Gebäuden und Räumlichkeiten |
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| Mieter von Hotelzimmern, Mobilheimen, nicht immatrikulierten Wohnwagen, Ferienwohnungen und -häusern |
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| Amateursportler |
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| Angehöriger von Armee, Zivilschutz, Samariter- und Wehrdiensten |
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| Waffenbesitzer |
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| Tierhalter |
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| Drittpersonen als vorübergehende Tierhalter |
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| Halter und Benützer von Fahr- und Motorfahrrädern |
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| Benützer fremder Motorfahrzeuge |
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| Benützen von Wasser- und Luftfahrzeugen |
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| Obhutsschäden |
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| Haupt- und nebenberufliche Tätigkeiten als Lehrer, Sportlehrer, Skilehrer und/oder Bergführer |
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Die Eigenschaften sind für namentlich erwähnte Personen zu vereinbaren |
| Jäger, Jagdpächter, Jagdgast, Jagdaufseher, Jagdleiter oder Teilnehmer an jagdsportlichen Veranstaltungen |
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Die Eigenschaften sind für namentlich erwähnte Personen zu vereinbaren |
| Schäden an fremden, geliehenen, gemieteten, vorübergehend gehaltenen oder im Auftrag gerittenen Pferden |
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Die Eigenschaften sind für namentlich erwähnte Personen zu vereinbaren Selbstbehalt: 10% des Schadens, mindestens CHF 300 |
| Schäden an fremden Motorfahrzeugen (eingelöst in CH/EU) |
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Diese Zusatzdeckung gilt je nach Vereinbarung für eine Einzel- oder Familienversicherung Selbstbehalt: 10% des Schadens, mindestens CHF 500 |
| Grobfahrlässigkeitsschutz |
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Bei Einschluss wird auf Kürzung infolge Grobfahrlässigkeit verzichtet |